- Name und Sitz
Unter dem Namen Dacia Club Suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten. Dacia Club Suisse ist dem Renault Club Schweiz angehängt. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
- Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt:
- Förderung von persönlichen Kontakten der Dacia Fans.
- Organisieren von Dacia Events.
- Förderung des Austausches von Wissen und Erfahrung.
- Pflege zu Vertretern, Sponsoren und anderen Dacia Clubs.
- Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden durch den Vorstand festgesetzt.
Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder.
Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Die Kasse wird gesondert vom Renault Club Schweiz geführt, ist aber ein Teil vom Renault Club Schweiz Vermögen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passivmitglieder ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
- Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur auf Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 8 Wochen vor Ende des Jahres schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten oder Verstösse gegen die Ziele des Vereines aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
- Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- der Präsident
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt und ist ein Teil der Mitgliederversammlung vom Renault Club Schweiz.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Traktandierungs-Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
- Genehmigung des Jahresbudgets
- Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem relativen Mehr der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
- Der Vorstand (Darf derselbe wie jener vom Renault Club Schweiz sein)
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
- Präsidium
- Finanzen
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
- Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
- Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Einzelunterschrift des/der Präsident/in.
- Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen vom Dacia Club Suisse. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
- Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden oder durch den Beschluss des/der Präsident/in.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
- Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Vorstandssitzung vom 01.02.2020 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.